Hallo,
ich bin jetzt zwar in den Hessischen Verordnungen nicht firm, aber auch so genügen mir die Angaben nicht:
erdgeschossiges Einzelgebäude? Bediensteten-/Bereitschaftswohnungen?
Garage > Sonderbauverordnung Garagenverordnung? Schleuse?
Versammlungsraum > Versammlungsstättenverordnung? Fluchtwege wie gesichert
Die Feuerwiderstandsdauer würde ich in diesem Falle nicht isoliert bewerten, sondern prüfen, ob nicht sogar eine Hausalarmierung bzw. BMA angezeigt wäre, ggf. ( wenn auch die Leitzentrale im FW-Haus sein sollte, über ein Fremdunternehmen mit Alarmierung an die Einsatzkräfte), denn nichts wäre peinlicher, würde das Feuerwehrhaus abbrennen und die Feuerwehrler würden nahezu untätig vorm brennenden Haus auf ihre mittlerweile alarmierten Kollegen aus dem Nachbarort warten müssen. Oder sitzen im Schulungsraum daneben und die F30-Wand hält immer noch stand, und keiner merkt es...und keiner kommt an die Rettungsgeräte in der Halle...