Bundesland: Bayern Autor: Schmid Holzhaus mit einer Wohnung
Gebäude geringer Höhe.
OG = Vollgeschoß
Dachspitz über OG "teilweise" ausgebaut.
Rettungsfenster vorhanden.
Nutzung Dachspitz: ca. 50% Dachraumm, 50% Studio;
Kehlbalkenlage, Dachflächen und Decke über EG in F30
Muss die Innenwand zum Dachraum auch in F30 ausgeführt werden?
Entsprechen die Brandschutzanforderungen den Vorschriften?
Besten Dank im voraus.