Autor: Alois Schmid Guten Abend zusammen
Vielen Dank für die interessanten Antworten.
Es handelt sich bei dem Gebäude um ein ehemaliges Bauernhaus (Wohnbereich, Stall, Scheune), ca. 50 bis Jahre alt. Wohnbereich zweistöckig, DG ausgebaut. Über dem DG im Dachspitz sind Wohnräume möglich. Die Umnutzung erfolgt in einem Anbau, der vor mehreren Jahren genehmigt wurde. Gewerbliche NE im ehemaligen Stall, Scheune und Anbau.
Der genaue Aufbau der Holzbalkendecke ist nicht bekannt. Unterseitig verputzt. Im Einschub "könnte" sich auch Schlacke o. ä. befinden. Oberseitig fefinden sich Riemenböden. Ich habe vorsichtshalber den ungünstigen Fall mit F0 angenommen. Kann mann den die Holzalkendecke aus Ihrer Erfahrung mit dem geschilderten Aufbau tolerieren? Ich weiß, die Angaben sind nicht präzise. Habe aber leider keine Möglichkeit den genauen Aufbau festzustellen. Ich sitze ein bisschen zwischen zwei Stühlen. Ich möchte auf der einen Seite die Sicherheit gewährleisten, auf der anderen Seite ist ein Hauseigentümer der nicht mein Auftraggeber ist und sicher auch keine Einmischung in sein Eigentum wünscht. Bin ich gesetztlich verpflichtet (lassen wir die moralische Seite außer Betracht) den Nachweis für das "gesamte" Gebäude zu machen? Angenommen der zweite Eigentümer wünscht das nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Schmid