Wir haben bei einem Bauvorhaben in Bayern (Nahversorgungszentrum = vier Einkaufsmärkte mit Stellplatzanlage) den Brandschutznachweis erstellt und die erforderliche Löschwassermenge angegeben.
Die ausführende Firma bittet uns nun um Mitteilung ob bzw. wo Hydranten einzubauen sind. Wir sind der Auffassung, dass dies die Gemeinde anzugeben hat, da sie die Löschwasserversorgung sicherzustellen hat.
die Gemeinde ist jedoch anderer Auffassung uns meint, dies sei Aufgabe des Nachweiserstellers.
Ein Ortstermin wurde bisher abgelehent, da weder die Gemeinde noch das zuständige Landratsamt - nach eigenen Angaben - über Personen mit Sachverstand auf diesem Gebiet verfügen.
Die Frage lautet nun, wer ist für die Angabe (Positionierung) und die Herstellung von Hydranten zur Löschwasserversorgung zuständig und ist es von Bedeutung ob diese Hydranten auf öffentlichem oder privatem Grund erforderlich werden?
Gruß, Hans Eidenhardt