Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren überall dort, wo Nutzung/Betrieb des Gebäudes es erfordert. In der Tat kann man diese Erfordernis im Bestand sehr leicht an den aufgekeilten Türen ablesen!
Ohne die GEZE-Produkte TS 5000 EFS und TS 5000 RFS im Detail zu kennen, würde ich mal sagen, dass immer ein Rauchschalter erforderlich ist.
Der TS 5000 EFS benötigt m.E. einen "bauseitigen Rauchschalter + Unterbrechungsschalter", während der TS 5000 RFS beide Schalter bereits (inkl. Zentrale) "selbst mitbringt"...
Gruß, Tektus