Hallo,
wie wird denn eigentlich ein "niedriges Risiko der Brandentstehung" definiert?!!
Bei den üblichen Gewerbebauten mit Büro/Sozialbereich und Lager und/oder Produktion wird die BMZ regelmäßig "irgendwo" im Bürobereich, in einem von der BMA überwachten Bereich, wie oben von Herrn Koeppen aufgezählt, aufgestellt.
Meist kein eigener besonderer Aufstellraum für die BMZ! Ist dies falsch?
Ich persönlich unterstelle regelmäßig, dass in einem Lager (+Rauchverbot) ein geringeres Risiko der Brandentstehung besteht als in einem Büro/Sozialbereich. Dennoch wird die BMZ dort plaziert - eigentlich nicht logisch?
Gibt es klarere Aufstellungsforderungen an eine BMZ als die von Herrn Bußmann benannte?
Mfg Ralf Thieme