Baurecht ist Ländersache und Normen sind seit der Novelle Dez 2007 der MBO und der Übernahme in die LBOs nur dann verbindlich, wenn sie in der Liste der "eingeführten technischen Baubestimmungen" ("ETB") stehen.
VDE und DVGW Normen sind für sich auch nicht verbindlich, wurden aber durch das "Energiewirtschaftsgesetz" des Bundes, später durch die "Energiewirtschaftsanpassungsgesetze" des Bundes, zu verbindlichen Technischen Regeln erhoben und sind als solche mit Gesetzeskraft verbindlich. Blöd, ist aber so. Und Bundesrecht bricht Landesrecht. Noch blöder. Ist aber auch so.
Die ASR zur ASVO aufgrund Arbeitsschutzrecht sind ebenfalls Bundesrecht und verbindlich, sind aber intzwischen wesentlich milder formuliert worden und es wurde die "Gefährdungsbeurteilung des AG" zugrunde gelegt.
Grundsätzlich gilt : wenn ich einen unübersichtlichen Laden plane, errichte, betreibe und dort Leute einlade, mich zu besuchen, schaffe ich eine "Verkehrsgefahr", d.h. ich bringe Menschen in Gefahr, in der sie nicht wären, wenn sie nicht in den verwinkelten, unübersichtlichen Laden gekommen wären. Entschärfe ich dieses Problem durch beleuchtete Zeichen, wird die Verkehrsgefahr durch bewußte Handlung wieder gemildert. Dies kann auch in lange nachleuchtenden Schildern oder Wegemarkierungen bestehen.
Wichtig ist nicht die Art der "Verbesserung" sondern das Ziel, daß die verkehrsgefahr gemindert wird.
Plane, errichte und betreibe ich einen sehr geradlinigen Laden, übersichtlich vom Regal bis zum Ausgang, dann genügen wenige Leuchten oder wenige lange nachleuchtende Zeichen, die Gefahr für Fremde zu minimieren.
Nullrisiko gibt es nicht, "verbauten Murks" leider schon. Und diese vermeidbaren Gefahren zu unterbinden, sind Zielsetzung. Und das kommt aus den Normen und VO und RiLi leider nicht immer so deutlich raus, weil auch zu viele Interessenvertreter daran mitwursteln, solche Normen, VO und RiLi aufzustellen. Und da arbeiten nicht alle "altruistisch" mit. mfg Schächer