Bundesland: Hessen Autor: Gast08-15 ä Hallo Forum,
Wir haben mehrere zusammenhängende Lagerflächen (Bestandsgebäude). Jede Lagerfläche hat einen Zugang/Ausgang ins Freie. Zusätzlich gibt es als zweiten Rettungsweg ein Rolltor, welches von innen per Hand (Zugkette) bedient werden kann.
Die Lagerflächen sind an unterschiedliche Parteien vermietet.
Der Brandschutzgutachter fordert nun die Umrüstung der Zugangstüren auf Panikschloss. Begründung hierfür ist, dass jemand der Zugang zum entsprechenden Mietbereich hat einen zweiten Berechtigten aus Versehen einschließen könnte und somit der erste Rettungsweg (Hauptzugangstür) nicht mehr sicher ist.
Gibt es für die Panikschlösser eine Forderung im Bereich vorbeugender Brandschutz?
Wir sind der Ansicht, dass für diesen ungünstigen Fall (Jemand wird aus Versehen eingeschlossen) der 2. Rettungsweg über das Rolltor zur Verfügung steht und somit ausreichend ist.
Es geht um eine grunsätzliche Darstellung, da wir ansonsten ziemlich viele dieser Situationen hätten (z.B. auch Lagerräume im Kellerbereich u.ä.) wo wir überall diese Schlösser nachrüsten müssten, wenn eine brandschutztechnische Begutachtung ansteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gast08-15