Hallo Tektus,
wir schulden bauordnungsrechtlich eine dem Baurecht entsprechende Leistung (RS Tür), wir schulden zivilrechtlich ein mängelfreies Werk, was ohne Mißstände benutzbar ist, das ist schon viel weiter gefaßt, wir schulden strafrechtlich ein Werk, das den anerkannten R.d.T. entspricht. Wenn jedermann w e i s s, daß die RS Türen in bestimmten Fällen und / oder Einbausituationen keinen ausreichenden Schuztz bieten, w e i l die Türen technisch nicht halten, was sie nominell versprechen ("rauchdicht"), wird es schon komplizierter. Ich weiß bisher nur von einem Fall, daß der Bauherr versucht hat, Kosten erstattet zu bekommen und der ging bis zum BGH und der hat die Forderung abgeschmettert.
Wir schulden den Bauherrn u n d den unbedarften N u t z e r n gegenüber Sicherheit. Das wiegt mehr als eine etwas teurere Tür an wichtiger Stelle.
Bauordnungen werden aus vielen Zwängen heraus als Kompromisse geschrieben. W i r sind diejenigen, die daraus ingenieurmäßig etwas richtiges oder Unfug machen.
Wir hatten die letzten Wochen einen Brand mit 3 Toten in einem Dreifamilienhaus. Wären die Wohnungsabschlüsse nicht Glas + dünne Leistchen gewesen, hätte es k e i n e n Toten gegeben, weil Z e i t für die Rettung der Personen, die schlecht zu Fuß waren, gegeben wäre. So waren die "dicht- und selbstschließenden Türen" dank heißer Wolken schnell offen und der Brand breitete sich über den Treppenraum über das gesamte Haus aus. Bauordnungsrechtlich richtig, dennoch unverantwortlich schnell.
Wir haben hier noch ein paar zehntausende "Leichen im Keller" ... und sollten möglichst keine dazu fügen. mfg Franz Schächer