Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Sebastian Strobel ä Guten Tag Forumsteilnehmer,
ich hoffe dass Sie mir bei einer Frage behilflich sein können.
Letzte Woche wurde bei uns (BaWü) im Haus (6 Parteien) eine Brandverhütungsschau durchgeführt. Es wurde beanstandet, dass in der TG Gegenstände gelagert wurden, die dort nicht hingehören. (Kartons, Kinderspielzeug, Stühle, usw. die nun entfernt werden sollen) Dies wäre für mich auch soweit verständlich.
Auf meinem Stellplatz stehen aber an der Wand,(neben 2 Motorrädern und einem Auto) 2 Regale mit Angelgeräten (Rollen, Taschen, Köder, usw.) und an der Decke über dem Auto sind Aluhalterungen an denen Angelruten befestigt sind. In einem anderen Threat wurde bereits auf ein Merkblatt des Landes-FW-Verbandes Bayern hingewiesen, in dem das oberste Bauamt Bayerns auf die Unterbringung von Sportgerät in Garagen hinweist:
"...darüber hinaus werden nach Auskunft der Obersten Baubehörde im Regelfall die Landratsämter als Untere Bauaufsichtsbehörden gegen die Aufbewahrung einzelner Sport- und Freizeitgeräte wie Surfbretter, Kajaks, Faltboote, kleinere Schlauchboote und Skigarnituren in Sammelgaragen
nicht einschreiten, wenn anderweitige Aufbewahrungsmöglichkeiten hierfür fehlen und die Parkplatznutzung des betreffenden Stellplatzes hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Duldung erstreckt sich nicht auf Gegenstände anderer Art, insbesondere auf Wohnanhänger, Motor- oder Segelboote."
Frage: Ist dies auch in irgendeiner Form anwendbar auf BaWü? Wenn ja, wäre nach meinem Kenntnisstand Angelgerät als Sportgerät zu bezeichnen?(Analog Flughafen?) Anderweitige Aufbewahrungsmöglichkeiten fehlen leider (Keller 3-4m?). Gibt es sonst noch eine Möglichkeit meine Angelausrüstung irgendwie unter zu bringen? Ich stehe echt vor einem großen Problem wenn nicht...
Vielen Dank für eure Antworten
Sebastian Strobel