Hallo Herr Cordier,
also gem. Begründung zur VStättVO brauchen diese 700 Personen ca. 7 Minuten, um über den 1,2 m breiten Ausgang den Versammlungsraum zu verlassen. Stellt sich die Frage, ob es innerhalb der 7 min (+ ggf. etwas Sicherheitsreserve?) im Foyer zu einer derartigen Brandausbreitung kommen kann, dass auch der Versammlungsraum vollständig verraucht (wie steht es denn mit Rauchabzug im Foyer und im Versammlungsraum?)?
Das wird wohl abhängig sein von der Nutzung und den verwendeten Baustoffen (insbesondere an Wände und Decken), BMA /Alarmierung vorhanden, usw.
Viele Grüße,
Frank Borgert
PS: Wie bereits geschrieben: Die Ausführung ist konform mit der VStättVO, die das von Ihnen dargestellte Szenario explizit beschreibt (§6 Abs. 3), zu berücksichtigen ist hier dann allerdings auch §19 Abs. 4 Feuerlöschanlagen