Hallo Herr Jäckel,
bei "Bestandsschutz" besteht immer ein Ermessensspielraum. Bei allen Dingen aber, die mit der Sicherheit der Rettungswege zu tun haben (und das ist bei der Sicherheitsbeleuchtung der Fall) ist mit Bestandsschutz Vorsicht geboten.
Es kommt nun drauf an, wie alt Ihre Anlage ist, ob diese z.B. erst vor wenigen Jahren nach der damals gültigen VDE0108 errichtet wurde, und ob diese regelmäßig gewartet wurde, ggf. regelmäßig durch einen Sachverständigen ("TÜV") geprüft wurde (gibt es in Ba-Wü eine TechPrüfVO wie in anderen Bundesländern, wo eine derartige Prüfung für Sonderbauten vorgeschrieben ist?).
Das wären bei Antwort "Ja" Argumente pro Bestandsschutz.
Michael Koeppen