Werte Kollegen,
ich hätte mal eine Fragestellung, die bischen in das Grundstücksrecht reingeht, wo ich nicht ganz so sattelfest bin...
Also: ein Industriegrundstück, ABER bestehend aus zwei Flurstücken
- auf dem einen Flurstück steht eine Halle, die Firma A gehört, und das Flurstück auch
- es ist geplant, auf dem unmittelbar anschließenden Flurstück eine Halle unmittelbar anzubauen, mit gleichartiger Produktion.
Die neue Halle aoll als Joint-Venture zwischen Firma A und Firma B laufen, und das neue Flurstück dann der Joint-Venture-Gesellschaft gehören.
Insgesamt werde ich aber ein zusammengehöriges Industriegrundstück (?) haben, also gemeinsame Logistik, Feuerwehrumfahrt, und eben die beiden Hallen offen und produktionsmäßig verbunden.
Wäre da eigentlich formell zwischen Flurstück der Firma A und Flurstück des Joint-Ventures Firma A+B eine BRANDWAND erforderlich ? (formell nach Bauordnungsrecht; ob das Ganze nach IndBauRL ein BA oder BBA in der Größe sein darf, steht auf einem anderen Blatt).
Etwas eigenartig, oder?
Michael Koeppen