Hallo Wilma,
im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern gibt es für Gebäude nach BauO NRW keine Rauchmelderpflicht.
Die Landesregierung setzt auf Aufklärung und Überzeugungsarbeit, Rauchmelder zu verwenden.
In diesem Sinne ist die Verwendung von Rauchmeldern grundsätzlich zu empfehlen -insbesondere im Wohnungsbau.
Gruß
Matthias Bußmann