Autor: Tim In Bayern ist es ab MEHR als 40 Gastplätzen ein Sonderbau.
Meiner Ansicht nach ist es kein Sonderbau, ich würde aber trotzdem auf die Punkte Rettungswegführung u.a. genau eingehen, wie in den "Vollzugshinweisen zur neuen BayBO 2008" von der Obersten Baubehörde aufgeführt. Die müssten auf der OBB-homepage zu finden sein. Letzten Endes entscheidet ein weiterer Stuhl sonst über eine geänderte Beurteilung!