Bundesland: Berlin Autor: brand-ing ä Hallo,
ich stehe vor einem Problem.
In einem Objekt soll eine Wand (bzw. der Teil der Wand die über Eck beansprucht wird) als Festverglasung ausgebildet werden. Gefordert ist F90. Das stellt ja ansich bei der Verglasung kein Problem dar.
Nun hat aber der Brandschutzprüfer vom Amt keine Zustimmung gegeben.
Begründung: Eine Festverglasung ist keine Wand.
Nun habe ich von meinem Chef den Auftrag bekommen herauszufinden ob es irgendeinen Nachweiß gibt, den man anführen kann um einer Festverglasung Wandqualität zu bescheinigen. Wie gesagt, es geht N I C H T um die Feuerwiderstandsdauer sondern um den Einsatz von Glas als Wand.
Sorry, weiß nicht, wie ichs besser ausdrücken soll. Ich finde das Alles auch höchst seltsam. Mehr Infos zu der Sache habe ich auch noch nicht.
kann da irgendwer was mit anfangen ???
Beste Grüße
Brand-Ing