Ich brauche etwas Unterstützung in Bezug auf die Einstufung einer Versammlungsstätte.
Situation:
Sporthalle mit Veranstaltungen eben zum Gelände. +- 0.00m
...erdgeschossig = Versammlungsraum ca. 400 m? + Bühne 40 m? + Geräteräume 60 m? + Küche 50 m?
UG Im Untergeschoss befinden sich Technikraum, 2 Umkleiden. WC + Lagerraum für Möbel (ca. 20 m?).
DG ... = Dachraum über Bühne bzw. über Saal durch Unterdecke getrennt. hier verlaufen elektrische Leitungen zur Beleuchtung Saal etc. Keine Beleuchterebene etc. kein Aufenthaltsraum möglich.
ACHTUNG
Baurechtsamt stuft dieses Gebäude als nicht erdgeschossige versammlungsstätte ein. Begründung im UG befinden sich Umkleiden und ein Lagerraum.
HINWEIS VstättVO § 2
(2) Erdgeschossige Versammlungsstätten sind Gebäude mit nur einem Geschoss ohne Ränge oder
Emporen, dessen Fußboden an keiner Stelle mehr als 1 m unter der Geländeoberfläche liegt; dabei
bleiben Geschosse außer Betracht, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen und Einrichtungen dienen.
FÜR MICH IST DAS EINE ERDGESCHOSSIGE VSTÄTT.
Wie kann die Gegendarstellung bezogen auf die Anforderung lauten? Hat jemand eine schlüssige Kommentierung?
danke aanke