Hallo Herr Schneider,
wie sie sicher bereits recherchiert haben, gibt es derzeit nur 3 Länder mit einer gültigen KKH-BauV/-RL und davon nur Brandenburg und Saarland mit einer relativ neuen.
Ich weiß aus ein paar Ländern, dass dort Entwürfe berits seit Jehren vorliegen, jedoch eine Novellierung politisch nicht gewünscht ist und verzögert wird. Hintergrund: es werden derzeit kaum noch KKH gebaut, und wenn der Standard, wie erforderlich "hoch" festgeschrieben wird, kostet das die öffentliche Hand Millionen! - Nachrüstpflichten?!
So lebt man mit Einzelbrandschutzkonzepten, fallbezogen unter der zu erreichenden Schutzzielbetrachtung. In diesen Einzelkonzepten können ja Abweichungen von den jeweiligen LBOs untergebracht werden, die sich aus den Anforderungen KKH ergeben. Das Konzept ist dann die Regelungsbasis und erhält im Einzelobjekt gesetzescharakter.
mfg
der Feuerteufel