Hallo Herr Vonhof,
"Wenn Sie sich dagegen wehren wollen: Bezirksschornsteinfeger informieren."
Habe ich gerade gemacht: Auskunft der Schornsteinfegerinnung für den Rb Detmold:
Diese Geräte sind keine Feuerstätten und fallen somit weder unter §43 BauO NRW noch unter die FeuVO.
Geregelt sind die allerdings wohl (auch mit Hinweisen zur Aufstellung, Raummindestfläche, usw.) in dem Arbeitsblatt G638 des DVGW.
Sollte jemand dieses Blatt zur Hand haben, bitte mal nachschauen und hier schreiben...
Ansonsten sind natürlich auch die Informationen des jeweiligen Geräteherstellers zur Aufstellung zu beachten (Mindestraumgröße und -volumen, usw.).
Viele Grüße,
Frank Borgert