Hallo Claudia,
als weiterer Vorschlag würde mir das Thema
"Auswirkung der Verteilung von Rettungswegen/Notausgängen in kleinen und mittleren Versammlungsstätten unter Berücksichtigung eines möglichen Ausfalls von Teilbereich". Untersuchungen im Bestand.
Es fällt immer wieder auf, dass zur Dimensionierung der Rettungswege die Versammlungsstättenverordnung 1:1 übernommen, sich aber über die Verteilung keine Gedanken gemacht wird.
Vor kurzem ist mir wieder ein Konzept untergekommen für eine Versammlungsstätte von 700 m? Grundfläche des Versammlungsraumes. Demnach wären 4,2 m Notausgangsbreiten erforderlich.
Es war sogar mehr vorhanden (2+1,8 + 1+1,2m = 4,8m).
Allerdings mit folgender Verteilung:
Zugang in ein Foyer über 2 Türanlagen a 1,8 m. Durch das Foyer ging es dann durch ebenfalls 2*1,8 m in den Veranstaltungsraum.
Auf der gegenüberliegenden Seite befand sich eine weitere Türe mit einer Ausgangsbreite von 1,2 m zu einem notwendigen Flur an dessen Ende es dann wiederum über eine 1,2m große Türe ins Freie ging.
Was nun, bei einem Brand im Foyer. Dann stehen für die maximal 1400 Besucher (2/m?) 1,2 m Ausgangsbreite zur Verfügung.
Einige Hallen mit ähnlicher bestehender Struktur gibt es hier in meinem Bereich.
Gruß
Wolfgang Cordier