Autor: Norbert Bärschmann Hallo Alexander
Ich habe ggf. noch ein interessantes Thema für Dich.
Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Gentechniksicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung, der Strahlenschhutzverordnung ist vom Betreiber einer Einrichtung eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen (wenn vorgenannte Verordnungen zutreffen). Auch für Anlagen oder Betriebsbereiche, welche unter die Störfallverordnung fallen, ist eine Art Gefährdungsbeurteilung anzufertigen (Störfallkonzept, Sicherheitsbericht).
Die Aufgabe dieser Gefährdungsbeurteilungen kann in Kurzform, mit dem Erkennen von Gefahren und dem Ziel diese abzustellen, zusammengefasst werden. Natürlich gehören noch weitere Aufgaben dazu, vor allem die Dokumentation.
Vom Betreiber sind dabei alle Gefährdungsarten zu berücksichtigen:
mechanische Gefährdung
elektrische Gefährdung
Gefahrstoffe
biologische Gefährdung
Brand- und Ex- Gefährdung
Thermische Gefährdung
physikalische Einwirkungen
Gefährdung durch Arbeitsumgebung
Physische Belastung
Psychische Belastung
sonstige Gefährdungen
Es sind mehrere Arten von Gefährdungsbeurteilungen möglich z.B.
nach Arbeitsbereichen (Brandabschnitten)
nach Berufsgruppen/Personen bzw. Tätigkeitsbezogen
für Maschienen, Arbeitsgeräte oder Anlagen
Die Arbeitsschritte können folgendermaßen unterteilt werden:
Abgrenzung des Bereiches für die eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird
Ermittlung der Gefährdungen
Bewerten der Gefährdungen
Schutzziele festlegen
Maßnahmen auswählen und durchführen
Wirksamkeit prüfen
dokumentieren und Fortscheiben
Viele Arbeitgeber kennen ihre Pflichen in diesem Zusammehang noch nicht. Denen muss geholfen werden.
Die Brand- und EX- Gefährdungen sind vor allem in Industribetrieben oder Lageranlagen (mit oder ohne Gefahrstoffen) ein wesentlicher Teil bei der Gefährdungsbeurteilung.
Für die Gefährdungsbeurteilung EX existiert bereits eine TRBS, in der die Aufgaben der Betreiber festgelegt sind bzw. es bereits Hilfestellungen gibt.
Für die Brandgefährdung ist das noch nicht der Fall. Deshalb folgender Themenvorschlag:
?Gefährdungsbeurteilung Brand?, Welche Aufgaben und Pflichten ergeben sich auf Grund der Betriebssicherheitsverordnung oder anderer zutreffender Verordnungen in Bezug auf die ?Gefährdungsbeurteilung Brand? für den Betreiber. Entwickeln Sie Möglichkeiten der konzeptionellen Herangehensweise.
Gruß Norbert Bärschmann