Naja, Herr Borgert, kommt immer drauf an.
Letztlich haftet der Planer der Treppe dafür, daß diese sicher begehbar ist (verkehrssicher).
Jetzt sind auf der Empore 150 Leute, die entweder im Notfall oder einfach nach einer Veranstaltung zur Treppe drängeln.
Und der Rettungsweg in der Versammlungsstätte muss ja im Lichten mind. 1,20 m breit sein, incl. Treppenläufe, da müßte die Wendeltreppe schon vielleicht brutto 3m im Durchmesser werden...
Aber in Kirchen geht´s auch mit schmalen Wendeltreppen...hmm
Kann man gerade im Bestand nicht pauschal sagen, muss man wahrscheinlich erst die konkrete Planung sehen und das Objekt anschauen.
M. Koeppen