Bundesland: Bayern Autor: Walther ä Hallo liebes Forumsteilnehmer,
hattet Ihr schon den Fall, dass die Treppenraumdecke kein "Sargdeckel" hat?
Also, wenn bei einem Treppenraum die Wände bis unter die Dachhaut geführt werden (Art.33 Abs.4 Satz 3) ???
Dürfen in diesem Fall auch keine brennbaren Baustoffe darüber oder durchgeführt werden, z.B. Sparren, Pfetten, LAtten, wie bei Brandwänden?
Wie ist das bei der Treppenraumaussenwand, z.B. mit Sparrenköpfen von den Sparren über dem Treppenraum?
DA ich etwas interpretationsratlos dastehe wäre ich sehr erfreut über Eure HIlfe.
Grüße
Walther