Hallo,
sie haben die Abluftleitung neu installiert. Also ist aktuelles Baurecht anzuwenden. Aktuelles Baurecht fordert nach ihren Schilderungen die beschrieben Wand als eine Brandwand.
Nun errfüllt diese Außenwand geschätzt, sicherlich nicht die Anforderungen einer heutigen Brandwand. Da sie aber damals erichtet wuorden ist, genießt sie Bestandsschutz (gebaut nach damals geltendem Recht).
Nun haben sie in diese genehmigte Wand eingegriffen (=Loch) und diese verändert (hier: geschwächt!).
Und Schwächen dürfen sie auf gar keinen Fall. Der Bestandschutz kann für das betreffende Bauteil bei so etwas erlöschen. Folge: Schlimmstenfalls (Extremstfall) Verschließen des Lochs unter Anwendung heute geltendes Recht (= F90-A). Und das heißt Ertüchtigung der Wand. Also Vorsicht! D
ie Empfehlung einen Brandschutz-Sachverständigen kann sich hier lohnen, bevor der Nachbar die Bauuafsicht einschaltet.
Grüße
Marco