wenn der Markt erdgeschossig ist und nicht zu groß, gibt es in Hessen (und weiteren Bundesländern drumherum) einen A...-Erlaß, der den Baulichen Brandschutz regelt. Dazu braucht man keine Entrauchnung, weil die sowieso bei der Raumhöhe nicht zieht und auch keine mechanische Entrauchung ...
Man muß aber als Planer darauf achten, daß man durch entgegen liegende Türen (ich mache dazu Doppeltüren rein) den Rauch rauspusten kann, falls noch nicht alles lichterloh brennt. Wenn der Rauch ausgeblasen ist, kann man sehen, ob es ein klein Feuerchen oder eine Gefahr für die Konstruktion ist, bei letzterem draussen bleiben und von außen zu löschen versuchen, bei "klein Feuerchen", das noch n i c h t in das dach gelaufen ist, kann man auch mal innen löschen. Achtung : Nagelbrettbinder kommen oft schon sehr zeitig runter, so ab 15 Min nach Brandausbruch ... verbeult den Helm und hält der Hals nicht aus. mfg Franz Schächer