Hallo colmar,
wie immer muss man für eine aussagekräftige Betrachtung den Einzelfall kennen. Aber diesbezüglich folgende Gedanken:
Ein Gartencenter (so wie ich es kenne) ist eine Verkaufsstätte und fällt nicht unter das Papier des MBV.
F0 kann vertretbar sein, weil
-in weiten Teilen geringe Brandlasten vorhanden sind (abgesehen von Gartenmobiliar und Weihnachts/Dekoabteilungen).
- es sind i.d.R. großzügige Lüftungsöffnungen vorhanden, oft auch Permanentlüftung; diese kann man als RWA gestalten
- im Sinne der IndBauRl kann man durch die großzügigen Öffnungen und Verglasungen davon ausgehen, dass die F0-Konstruktion im Brandfall durch die zu erwartende Wärmeentlastung nicht unmittelbar von Einsturz bedroht ist.
-eine aufgeschaltete BMA halte ich in jedem Fall für erforderlich
Gruß
Matthias Bußmann