Hi,
habe im Bestand einen relativ neuen Personenaufzug, der außerhalb des Gebäudes (GK 3) an der Außenwand angeordnet ist.
Jetzt stelle ich mir die Frage, welche Anforderungen der Aufzug haben muss bzw. wie ich das prüfen kann.
Meine Auffassung nach SächsBO:
Anforderungen an die Fahrschachtwände bestehen nicht.
Ein Rauchabzug muss vorhanden sein mind. 0,10 m?.
An die Fahrschachttüren werden keine Anforderungen gestellt???
Nach DIN 18091 (Schiebetür vorhanden) müssen die Wände mind. feuerhemmend sein. Somit ist ein Einbau in einer nicht qualifizierten Wand unzulässig.
Oder müssen die Türen trotzdem so ausgebildet sein, dass die Rauchübertragung von Geschoss zu Geschoss behindert ist?
Gruß Frank