Hallo an alle -
also ich finde, bei den Bestuhlungsplänen sollte schon Realismus walten.
Ich hab jetzt z.B. eine alte industrieähnliche Halle, wo eine Gaststätte reinkommt. Dafür mache ich gleich als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes eine Flächenabschätzung, d.h. grafische Darstellung mit schraffierten Flächen, wo überhaupt real Sitzplätze möglich sind.
Da ich hier konkret einige Raumverwinkelungen, einen großen historischen Notstromdiesel, Stützen, fewst eingebaute Bartresen usw. habe, setze ich natürlich nicht für die gesamt >300 m? große Nettofläche Sitzplätze an, sondern im konkreten Fall etwa 160 Sitzplätze. Das muss natürlich noch von jemandem geprüft und akzeptiert werden, aber ich denke, daß es bei der Raumgeometrie realistisch ist.
Wenn ich jetzt aber eine leere rechteckige Halle habe, dann ist wohl klar, daß ich diese - bis auf die erforderlichen Gänge von 1,20m Breite, vollständig mit Stuhlreihen belegen kann, also 1 Besucher/m? oder auch Veranstaltungen mit Stehplätzen, 2 B./m? machen kann.
Das kann bei der in Ausgangsfrage genannten Mehrzweckhalle so sein, also >200 Besucher, oder es kann grenzwertig sein, sofern die effektiv durch Besucher nutzbare Grundfläche durch FESTE, IM GRUNDRISS VERBINDLICH GEPLANTE EINBAUTEN (Bartresen, Szenenfläche) eben entspr. kleiner als 155 m? wird.
Sollte man im Genehmigungsverfahren halt alles darstellen.
Und wenn man Bestuhlungspläne mit genehmigen läßt, sind die dann auch verbindlich und einzuhalten.
Nicht ganz eineindeutig, nichtwahr?
M. Koeppen