Hall Herr(?) Schade,
bei Denkmalschutz gehen sicherlich bestimmte Dinge, die sonst nicht gehen, natürlich abgestimmt miz Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle (Feuerwehr), evtl. mit Kompensationsmaßnahmen (autom. Brandmeldeanlage).
Was sind Einbauten? Alles was eingebaut ist, also fest angebracht. (der Begriff ist aber nicht weiter definiert).
Geländer sind Geländer, keine Einbauten.
Ein Holzgeländer würde ich kritisch sehen, einen Holzhandlauf allein nicht.
Als schwerentflammbar, allerdings nach ÖNORM(!), gilt Holz von Eiche, Rotbuche, Esche u.a., mind. 15 mm dick.
Wie gesagt, vielleicht kriegen Sie den Holzbelag generell genehmigt, dass die eigentlichen Treppen massiv sind, ist ja schon mal günstig, und im Treppenrraum sollte ja eigentlich kein Brand entstehen, was man im Sonderbau u.U. besser garantieren kann als in Wohnhäusern...
Michael Koeppen