Bei einer mehrgeschossigen gesprinklerten Verkaufstätte (> 3 Geschosse) und mehreren Brandabschnitten je Etage, stellt sich folgende Frage:
Ist irgendjemand bekannt, ob der Anwendungsbereich der VkVO bzw MVkVO durch die VStättVO bzw. MVStättVO in Bezug auf die
- Evakuierungsbreiten: 1,20 je 200 P statt 0,3 m je 100 m?
- Rettungsweglänge: 30m zum Ausgang + 30 Flur statt 25 Luft + 35 Mall + 35 m Flur
aufgehoben wurde mit der Begründung, es wären zuviele Personen im Haus?
Gibt es hierzu noch andere Begründungen?
Ich bin mal auf die Antworten gespannt
mfG
E. marong