bei einer bestehenden Schule wird der Brandschutz neu bewertet.(Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen)
Durch Schaffung neuer Rettungswege wird ein Bauantrag benötigt.
die Aula im Erdgeschoss und zugleich Pausenraum wird gelegentlich als Veranstaltungsraum genutzt. (> 200 Personen)
Das Gebäude besteht aus dem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen.(Klassenräume)
§ 3 (3)VStättV: Trennwände von Versammlungsstätten müssen feuerbeständig , in erdgeschossigen Versammlungsstätten mindestens feuerhemmend sein
Ich war der Meinung, es ist nur ein erdegschossiger Versammlungraum, daher Trennwände feuerhemmend!?
Ausreichende Rettungswege sind vorhanden, ebenfalls Hausalarm
Sicherheitsbeleuchtung usw.Könnte man sich ggf. auf Bestandsschutz berufen?
Ihre Meinung wäre interessant
MfG Reinhard