Autor: Norbert Bärschmann Hallo Roman
Auf der Grundlage der BGR 133 sind oder "sollen" Arbeitsstätten mit Feuerlöscher entsprechend der Brandgefährdung ausgestattet werden. Die Feuerlöscher müssen der DIN 14406 oder der DIN EN 3 entsprechen.
Die Ausstattung von baulichen Anlagen mit Feuerlöschern muss nach Auffassung des Feuerwehrverbandes nicht nach BGR 133 erfolgen, da sich in der Praxis herausgestellt hat, dass diese Ansätze deutlich überzogen sind.
Die Aufstellungsorte sind so zu wählen, dass von jeder Stelle der Nutzungseinheiten der nächstgelegene Feuerlöscher in ca. 20 m erreicht werden kann. Zum Beispiel reicht ein Löscher für einen Rauchabschnitt des Flures. Diese allgemeine Regel gewährleistet eine risikobezogene Ausstattung von Feuerlöschern.
Bei besonderen Risiken oder Brandgefahren sind zusätzliche und geeignete Feuerlöscher entsprechend des vorhandenen Gefahrenpotentiales vorzusehen.
Für Küchen in denen frittiert oder größere Mengen Fett erhitzt wird, sind Feuerlöscher bereitzuhalten, die geeignet sind, Brände von Speiseöl und Speisefett zu löschen. Sie müssen DIN V 14406-5:2000-10 entsprechen.
Für Labore sind zusätzliche Feuerlöscher nach DIN 14 406 oder DIN EN 3 und Löschdecken nach DIN 14 155 entsprechend den betrieblichen Erfordernissen vorzusehen.
Bei der Auswahl der Größe von Löschern sollten auch die Benutzer berücksichtigt werden. Kindergärtnerinnen werden sich an einem 12 l Wasserlöscher einen Bruch heben. Hier empfehlen sich 6 l Löscher.
In Einrichtungen mit Besucherverkehr, Ansammlung von Menschen oder Einrichtungen von Schutzbedürftigen (Versammlungsstätten, Kindergärten, Altenheime Krankenhäuser Verkaufsstätten) sollte auf Pulverlöscher verzichtet werden, da die Pulverwolke beim Löscheinsatz in geschlossenen Räumen die Sicht verschlechtert, das Atmen fast unmöglich macht und dadurch Panikreaktionen auslösen kann.
Rechnen Sie doch mal einen 400 m? großen Kindergarten durch. Bei mittlerer Brandgefährdung (Bastelarbeiten viel Spielzeug) kommen Sie auf 18 Wasserlöscher mit jeweils 6 kg. Bei geringer Brandgefährdung auf immerhin noch 9 Löscher. Wer soll die denn bedienen? Die Erzieher haben andere Aufgaben im Brandfall.
Wenn der Entstehungsbrand mit einem oder ggf. zwei Löscher nicht gelöscht werden kann, liegt die Kindergärtnerin daneben und hat eine Rauchvergiftung.
Auch die Kompensation der vielen Löscher bzw. die Einhaltung der Anforderungen durch Vorhalten von z.B. 50 kg Pulverlöscher, hat nur in einem hohen Industriegebäude (hohr Räume, gut ausgebildetes Personal) oder in einem Freilager Sinn.
Im Kindergarten könnte ggf. noch durch einen Wandhydrant Ausführung S der Forderungen aus der BGR genüge getan werden. Aber dieser Wandhydrant kann nur ein Drittel der Löschmitteleinheiten ersetzen.
Gruß Norbert Bärschmann