Hallo Claudia,
Flucht- und Rettungspläne sind immer standortbezogen zu erstellen (siehe DIN 4844-3, Abschnitt 4 h: "Flucht- und Rettungspläne müssen auf den jeweiligen Standort bezogen lagerichtig dargestellt werden;"
Das hat auch seinen Grund, denn ist der Flucht- und Rettungsplan nicht standortbezogen "gedreht", so muss man immer umdenken (hängt der Plan zum Beispiel an einer "Südwand" und ist aber nach Norden ausgerichtet, so führt der Rettungsweg genau in die andere Richtung (steht man vor dem Plan, so zeigt der weg z. B. nach links, man muss aber nach rechts gehen)). Ein anderes Beispiel ist immer der Stadtplan in einer fremden Stadt. Man steht davor und muss erst mal schauen, wo man ist und wie die Straßen liegen, da diese Pläne auch nicht dem Standort angepasst sind...
Sollte außerdem mal wirklich was passieren und einer sagt, auf dem Plan war der Weg nach rechts eingezeichnet, er hätte aber nach links gehen müssen, weil der Plan "falsch ausgerichtet war", dann wäre auch mal interessant, was die Versicherung in einem solchen Fall sagt (die berufen sich dann auf die DIN 4844-3, und da steht es ja schließlich drin, wie die Pläne zu drehen sind)...
Aus diesem Grund: Pläne neu ausrichten!!!!!!
In diesem Sinne
Christian Rogsch