Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast ä Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen in NRW eine Bar kleiner 200m?.
Da es sich ab 40 Gastplätzen um einen Sonderbau handelt, stellt sich nun die Frage: wie werden diese bemessen.
Handelt es sich hierbei um reine Sitzplätze, werden Stehplätze am Tresen hinzuaddiert?
In Summe werden es wahrscheinlich mehr als 40 Plätze, jedoch max. 30 Sitzplätze.
Wie ist das Objekt einzustufen.
Bauantrag muss erst noch gestellt werden, aber auch dafür müssten wir ja wissen. ob es sich um einen Sonderbau handelt oder noch um das vereinfachte Verfahren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Gast