Hallo J. Winter,
die MLAR 2005 gilt für
Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
Damit ist doch alles gesagt. Wenn an die Trennwände und Decken eine Feuerwiderstandsdauer festgelegt wurde, müssen die Leitungen abgeschottet werden. Punkt. Das gilt auch dann, wenn Öffnungen in den Decken vorhanden sind (z. B. interne Treppe), denn auch dann müssen die Decken selbst weiterhin raumabschließend sein.
Eine Unterscheidung in Wohngebäude oder nach Gebäudeklassen gibt es nicht.
Wenn Sie von der BayBO abweichende Anforderungen festgelegt haben und diese rechtsverbindlich sind, sind diese zu beachten.
Gruß
Alexander Vonhof