Hallo Leute,
in Bayern ist die Beherbergungstättenverordnung ab 30 Gastbetten gültig.
Wenn nun 31 Einzelbetten und somit 31 Personen vorhanden sein können, ist die BStättV anzuwenden.
Was ist, wenn 16 Doppelbetten vorhanden sind. Theoretisch könnten nun 32 Personen (16 Paare) im Gebäude sein, aber eben nur weniger als 31 Betten. Gilt dann die BStättV auch?
Ist eine Doppelbett EIN Bett oder sind das ZWEI Betten? Also in meinem Beispiel 16 Doppelbetten = 32 Einzelbetten und somit BStättV.
Wichtig sind ja nicht die Betten, sondern die Personen ...
Rupi