Autor: Schädler Hallo Herr Borgert,
vielen Dank für ihre Anwort.
Der Prüfsachverständige hat es ja mit seiner Anwort Vollschutz bereits bestätigt. Das ist klar.
Die Frage ist - in welchem Regelwerk ist flächendeckend definiert ?
oder ist das ein "alt eingefahrerner" Ausdruck.
MfG
Joachim Schädler