Hallo Julia,
notwendige Flure dienen als notwendiger Rettungsweg, Einbauten müssen nichtbrennbar sein.
Kleiderhaken mit den Sachen der Kinder werden aber akzeptiert, weil aus Gesundheitsschutzgründen die Jacken nicht mit in die Klassen genommen werden dürfen.
Auch geschlossene Blech- oder Hartholzschränke (hinterlüftet) werden von uns i.d.R. geduldet.
Da einige Sachverständige der Auffassung sind, dass in notwendigen Fluren Brandlasten aufgestellt werden dürfen (sofern sie keine Einbauten darstellen) und sich auch das Bauministerium NRW ähnlich dazu geäußert hat, treibt diese Sichtweise inzwischen Blüten: bis hin zur Nutzung von notwendigen Fluren für Unterrichtszwecke, Computerecken, Büchereien u.s.w: alles keine Einbauten und formell zulässig.
Trotzdem dürfte den meisten klar sein, dass die genannten Einrichtungen dem Zweck eines notwendigen Rettungsweges zuwiderlaufen. Die Frage ist dann, welche Grenzen hinsichtlich Brandlasten in notwendigen Fluren geduldet werden können; und da hat wieder jeder eigene Vorstellungen vor Augen.
Am Saubersten und konsequentesten wäre es daher, Brandlasten in notwendigen Fluren gar nicht zu dulden.
In Ihrem Fall halte ich es daher für angebracht, die geplanten Einbauten mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr vorab zu besprechen.
Gruß
Matthias Bußmann