Liebe Brandschützer
wahrscheinlich habe ich gerade nur einen Hänger >>
Zur Trennung von Nutzungseinheiten sind die viel zitierten "voneinander unabhängigen Rettungswegsysteme"
notwendig.
Darf der jeweils erste Rettungsweg von getrennten NE über denselben Treppenraum führen ?
In der BayBO steht >>
Art. 31(1) Für jede NE...unabhängige RW ins FFREIE.
Art. 31(2) Der erste RW muss ÜBER den Treppenraum (also nicht nur ZUM Treppenraum)führen.
Das hieße, das RW-System endet erst im Freien.
Bei gemeinsamen RW über den TR sind die RW-Systeme der beiden NE nicht mehr ganz unabhängig - oder ?
Aus www.immi..bayern / "häufig gestellte Fragen" abgeleitet
ist z.B. ein mehrgeschossiges Schulgebäude eine NE, auch wenn man aus jedem Geschoss in die Treppenräume kommt - aber da zählt wohl die einheitliche Nutzung und nicht die bauliche Situation.
Grüsse
Sauter