NOCH KEINE ANTWORT
FÜR DIESES HEISSE THEMA?
...im notwendigen Fluchtreppenhaus sollen auf Bauherrenwunsch Tritt- und Setzstufen mit Holz (Eiche) belegt werden - in welcher Ausführung wäre dies denkbar?
Antwort: ich kann mir eine Verlegung als Parkett vorstellen auf Stahlbetontreppe.
auch kann ich mir sehr wohl einzelne Vollholzdielen als Tritt- und Setzstufe auf Stahlbeton vorstellen in ähnlicher Verlegeart.
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Höre immer wieder davon, daß insbesondere bei Eiche in einer gewissen Stärke ("20-30mm") die nötige Baustoffklasse B1 erreichbar wäre, finde aber ad hoc nichts dergleichen.
Antwort: Eicheparkett oder anderes Holzparkett ist bei Verlegung auf Estrich schwerentflammbar B 1 (Hinweis DIN 4102 T 4 Nr. 2.3.1)
An der erforderlichen Verlegeart wäre die Orientierung.
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Bzw. könnte z.B. eine B1-Sperrholzplatte entsprechend furniert werden? Oder geht man ab einer gewissen Furnierstärke (z.B. 2mm) schon wieder von einer Brandlast aus?
Entsprechende Imprägnierungen erscheinen mir aufgrund der zu erwartenden Abnutzung nicht geeignet.
Antwort: Vom Grundsatz wäre die Verlegung von Holz auf mineralischem Estrich,..verklebt..wichtig zur möglichen Einstufung nach DIN 4102 (Teil 4).
Das Holz ist natürlich immer Brandlast.
mfg
aanke