Hallo baddymolly (?)
genauer könnte man es anhand der Grundrisse sehen, aber vielleicht folgende Hinweise:
in einer Schule brauchen Sie ja mind. 1,25 m nutzbare Breite für notwendige Flure in Uterrichtsbereichen, oder mehr bei entspr. vielen darauf angewiesenen Schülern (1 m je 150 darauf angewiesene Personen).
- wie breit also müssen zunächst Ihr flure sein?
- handelt es sich bei Ihrem 2.Rettungsweg überhaupt um einen notwendigen Flur in einem Unterrichtsbereich?
- Türen dürfen immer (oder meistens) etwas schmler sein als die angeschlossenen Rettungswege (bis vielleicht 10...15cm schmaler; so ähmlich ist das auch im Arbeitsstättenrecht geregelt)
- "nutzbare Breite" muss vom Planenden interpretiert werden, ich würde sie als lichte Breite im geöffneten Zustand der Türen messen
- ja, besonders da sie einen Vollpanikverschluss haben, man kann die Breiten beider Flügel addieren.
Ich persönlich würde Panikstangen nach EN1125 in der Schule nicht favorisieren, vielleicht nur unter besonderen Umständen, wenn wirklich eine Schülermasse auf eine Tür drücken könnte (Bsp.: Aula mit Konzert).
Also, muss man doch alles sehr konkret sehen.
Ich denke, eine normale Klinken-Garnitur "passt" hier.
M. Koeppen