Autor: Norbert Bärschmann Hallo Mareike
Eine Hausstation besteht aus einer Übergabestation des Versorgers mit Hauptabsperrvorrichtung, Durchflussregler, Messeinrichtung und einer abnehmerseitigen Hauszentrale mit Wärmetauscher für Heizung und ggf. für die Trinkwassererwärmung.
Grundlage ist die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Die sicherheitstechnische Ausrüstung regelt die DIN 4747 Teil 1 Fernwärmeanlagen.
Die Wärmeversorgung erfolgt hauptsächlich mit Heißwasser bei Netzdrücken von 5 bis 17 bar. Die Gefährdung durch ausströmendes Wasser bzw. Dampf muss durch die Lage und Abschirmung der Übergabestation vermieden werden. Es ist eine Raumlüftung erforderlich um die Temperatur auf max. 40 Grad zu begrenzen, bei gemeinsamer Anordnung mit anderen Hausanschlusseinrichtungen auf max. 25 Grad. Die Größe des Hausanschlussraumes kann aus der VDI RL 2050 entnommen werden. Bis zu einer Leistung von 300 kW gibt es kompakte Hausstationen als vorgefertigte Einheiten.
Eine Forderung an die Trennung mittels feuerwiderstandsfähiger Bauteile ist mir nicht bekannt. Mach aber grundsätzlich Sinn.
Gruß Norbert Bärschmann