Bundesland: Hessen Autor: Jens Peters ä Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
in folgender Frage bitte ich um Ihre Unterstützung:
bei einem größeren Umbau Sonderbau, Geb.Kl. 5 in Hessen, sollen Erleichterungen der MLAR bei Rohrdurchdringungen feuerbeständiger Decken zum Einsatz kommen.
Frage: gibt es für nichtbrennbare Rohrleitungen Einschränkungen, wenn diese Rohrleitungen gepressete Verbindungen haben.
Müssen für solche Rohrleitungen Zulassungen vorgelegt werden, woraus hervorgeht, dass die Rohre nicht brennbar sind?
Ich bin über jeden Hinweis dankbar.
J. Peters