Autor: Norbert Bärschmann Hallo Teilnehmer
Hier werden zwei Anforderungen durcheinandergebracht.
Zum einen Ausgänge aus Räumen, Verkaufsräumen oder anderen einzeln nutzbaren Räumen.
Zum anderen die weiterführenden vertikalen Rettungswege, welche trotzdem (auch für die kleinen Aufenthaltsräume) doppelt vorhanden sein müssen. Der Entfall der Redundanz der vertikalen Rettungswege ist nur möglich bei Sicherheitstreppenräumen oder Ausgängen im EG aus vorgenannten Räumen direkt ins Freie.
Nach Verkaufsstättenverordnung benötigen Verkaufsräume bis 100 m? nur einen Ausgang aus dem Verkaufsraum, egal ob dieser in einen Flur, Treppenraum oder ins Freie geht (Außerdem kann der Ausgang unter bestimmten Bedingungen auch zu einer Ladenstraße führen).
Grundsätzlich benötigen auch Produktionsräume nach IndBauRL nur einen Ausgang aus dem Produktionsraum wenn die Fläche max. 200 m? beträgt.
Labore benötigen in der Regel immer zwei Ausgänge aus viel kleineren Räumen z.B. schon bei weniger als 20 m?.
Ahnliche Anforderungen an die Zahl der Ausgänge aus einzelnen Räumen können aus mehreren Sonderbauverordnungen entnommen werden.
Unabhängig von der erforderlichen Anzahl der Ausgänge aus den vorgenannten Räumen sind die weiterführenden Rettungswege zumindestens von Obergeschossen ins EG doppelt sicherzustellen.
Ab einer gewissen Größe oder Gefahr (Labore) werden zwei Ausgänge aus diesen Räumen benötigt egal wie sicher der nachfolgende Rettungsweg ist (Verkaufsräume über 100 m? zwei Ausgänge auch wenn der erste oder beide ins Freie führen).
Auch ein erdgeschossiges Kontainerlabor mit ca. 20 m? welches frei auf dem Hof steht, benötigt zwei Ausgänge ins Freie obwohl jeder dieser beiden Ausgänge min. so sicher ist wie der Ausgang zu einem Sicherheitstreppenraum.
Gruß Norbert Bärschmann