Hallo Forum,
die Frage ist bereits am 17./18. Januar diskutiert worden. Aber irgendwie ohne Ergebnis. Vielleicht gibt es ja jetzt dazu etwas neues !?
Bedachung bei erdgeschossiger Industriehalle nach IndBauRL mit mehr als 2.500 qm: Die Dachdämmung muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Wie ist die Anfrage des Bauherrn auf Abweichung zu schwer entflammbaren Material (PU / PUR) zu sehen ? Gibt es irgendwelche Kommentare, warum nicht brennbar in der IndBauRL gewählt wurde ? Behinderung der Brandweiterleitung oder noch etwas anderes ? Sonst hätte sich hier doch auf schwer entflammbar durchgesetzt.
Viele Grüße
Jubilee