Also dann hier noch mal was Genaueres zu Zwischendeckenbereichen bei BMA-Überwachung der Kategorie 1 "Vollschutz aller Gebäudeteile":
Ausgenommen werden können Zwischendecken und Zwischenbodenbereiche, sofern sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Zwischenräume müssen weniger als 0,8 m hoch sein
- Es dürfen keine Leitungen für Sicherheitsanlagen, z. B. Notbeleuchtung, elektroakustische Anlagen für Sprachdurchsagen bei Alarmierung usw., vorhanden sein, es sei denn, diese sind besonders geschützt verlegt
- Die Brandlast muss kleiner als 25 MJ, bezogen auf eine Fläche von 1 m x 1 m, sein
- Die Umfassungsbauteile (Decke, Boden, Wand) müssen nichtbrennbar (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1) sein
- Die Zwischenräume müssen mit nichtbrennbarem Material so unterteilt sein, dass Abschnitte von maximal 10 m Breite und 10 m Länge gebildet werden
Also nur unter Gleichzeitigkeit aller dieser Bedingungen, können Zwischendecken und Zwischenbodenbereiche bei BMA-Überwachung der Kategorie 1 "Vollschutz" ausgenommen werden.
Aber das führt jetzt wohl ein wenig zu sehr ins Detail, vor allem wenn das ganz oben beschriebene Gebäude gar keine BMA hat...
Gruß, Tektus