Hallo Herr Sauter,
auch ich bin sehr an Ihrem gesunden Schlafverhalten interessiert.
Aber mal Spaß beiseite...
Die Verkaufsstätte wird durch eine andere Aufteilung der Ladenbereiche nicht in andere Brand(bekämpfungs)abschnitte unterteilt.
Sie bleibt als BA so bestehen wie bisher (Voraussetzung).
Wenn aber so was wie "gefährliche" Räume (z.B. ein Lager oder ein elektrischer Betriebsraum...) neu eingerichtet werden, dann sind diese durch Trennwände (T30-Türen) abzuteilen.
Ich stehe also auf der Seite der Behörde. Die Abteilung ist Privatrechtssache. Betrachtet werden sollten allerdings, ob die Rettungswegsituation beeinflusst wird.
Auch ist der ungehinderte Zugang für die Feuerwehr zu den Mietbereichen zu sichern. Im Feuerwehrschlüsseldepot sollten sich max. 3 Schlüssel (mit Anhänger) befinden.
Auch der Feuerwehrplan und die Feuerwehrlaufkarten müssen nach der Neuaufteilung geändert werden.
All das sollte in einem guten Brandschutzkonzept stehen oder dort abgehandelt werden. Nur so lassen sich Irritationen in der Behörde und beim Bauherrn vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Brand