Meist ist die Hilfeleistungsfrist in den Brandschutzgesetzen der Länder geregelt, Hessen z.B. 10 Minuten. In anderen Ländern auch 15 Minuten ...
Werkfeuerwehren werden unter der Erwartung "erster Angriff in bis zu 5 Minuten" geplant und genehmigt.
Dazu die "Erkennungszeit", die optimistisch mit 10 Minuten in DIN 18 232 geregelt ist.
Eingreifzeit ohne BMA daher : 10 Min erkennen, 10 Min Anfahrt = 20 Minuten,
Eingreifzeit mit BMA : 0 Minuten erkennen, 10 Minuten Anfahrt, = 10 Min.
Eingreifzeit Werkfeuerwehr: = Minuten wg BMA, 5 Min Anfahrt = 5 Minuten,
deutlich besser als "allgemein" ...
Sprinkleranlage : theoretisch "Nullkommanix", praktisch 1 - 3 Minuten bis zur Öffnung des ersten Kopfes, also "Nullkommanix" - und daher größere IndBauFlächen. mfg Schächer