Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie mit Bauelementen Türen und Abschlüsse (ggf. Windfang) meinten?
das was die beiden Kollegen beschrieben haben ist sowiet ok.
Doch die Kette greift noch tiefer an - beim Monteur:
Planer/Bauvorlageberechtigter in Verbindung oder Personalunion mit Fachplaner Brandschutz legen fest, wo und welcher Abschluß (RS oder T30/RS oder keine Anforderung?) und unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes auch die lichte Durchgangsbreite des Abschlusses und ggf. die Öffnungsrichtung (soweit schon erläutert durch die vorherigen Stellungnahmen);
wichtig ist aber bei den Abschlüssen mit Verwendbarkeitsnachweisen (Brand- oder Rauchschutztüren; Prüfzeugnis / Zulassung), dass der Einbauer Ihnen neben der (Werks-)Zulassung/Prüfzeugnis einen Übereinstimmungsnachweis der Montage (oft auch als Errichterbescheinigung bekannt) unterschreibt und aushändigt;
Für die "Abnahme" des Elementes selbst gibt es dann keine Vorschriften oder Zuständigkeiten, sondern nur für die o.g. planerischen Grundlagen;
Wenn allerdings Feststellanlagen oder Antriebe (zählen i.d.R. zu den Feststellanlagen) angebaut sind, muss eine Erstabnahme durch den Hersteller oder eine von diesem autorisierte (ausgebildete) Person erfolgen.
mfG
der Feuerteufel