Bundesland: Bayern Autor: rene ä Hallo Forumsteilnehmer und Brandschutzsachverständige,
wir haben gerade den Fall, dass eine Tekturplanung für ein BV nach BayBO 2006 eingereicht werden soll.
Seitens des BH wird gefordert, dass das Einhalten des überarbeiteten Brandschutznachweises bescheinigt werden soll.
Der Fachplaner für vorb. Brandschutz (BSN Ersteller) verweist auf die alte BayBO und darauf nie auf der Baustelle bzw. vor Ort gewesen zu sein, also könne die Bescheinigung zwar formlos aber nur vom Bauleiter oder Architekten beim BH abgegeben werden. Außerdem werde für die Behörde keine Bescheinigung benötigt, da BV´s bis mittlerer Schwierigkeit nicht geprüft wurden, nur die beantragten Abweichungen.
Muss überhaupt eine Bescheinigung/Erklärung zur Einhaltung des BSN bei der Behörde abgegeben werden?
Muss diese Bescheinigung/Erklärung zwingend vom Fachplaner erfolgen oder kann dies auch über den Bauleiter erfolgen?
Ist, wenn keine Erklärung notwendig ist, eine Erklärung/Bescheinigung für die Abweichungen notwendig?
Vielen Dank und freundliche Grüße
J. René